Wie trete ich in die Kirche ein?

Eintritt

Wenn Sie keiner christlichen Kirche angehört haben oder angehören und der evangelischen Kirche beitreten wollen, dann wenden Sie sich bitte an das Pfarramt.
Nach einem Gespräch mit dem Pfarrer bzw. der Pfarrerin werden Sie als Erwachsener in einem Gottesdienst getauft und in die Kirche aufgenommen.

Übertritt
Wenn Sie Mitglied einer anderen christlichen Kirche sind und der evangelischen Kirche beitreten möchten, ist folgendes zu beachten:
Sie müssen zunächst beim Amtsgericht den Austritt aus der bisherigen Religionsgemeinschaft erklären.
Danach wenden Sie sich an den evangelischen Pfarrer bzw. die Pfarrerin oder an die Kircheneintrittsstelle an der Antoniterkirche, Schildergasse 57 in Köln und beantragen die Aufnahme in die evangelische Kirche.
Nach einem Gespräch mit einer unseren Pfarrpersonen können Sie entweder direkt im Anschluss oder feierlich im Rahmen eines Gottesdienstes in die evangelische Kirche aufgenommen werden. 

Wiedereintritt
Wenn Sie aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind und den Wunsch haben, wieder einzutreten, gilt der gleiche Ablauf wie beim Übertritt. Bitte wenden Sie sich vertrauensvoll an den Pfarrer bzw. an die Pfarrerin. Wir freuen uns, wenn wir Sie wieder begrüßen dürfen!

Austritt

Wenn Sie mit dem Gedanken tragen, aus der Evangelischen Kirche austreten zu möchten, dann müssen sie dies persönlich bei dem zuständigen Amtsgerichts des Wohnortes oder vor einem Notar erklären. Wir würden uns aber sehr freuen, wenn Sie vorher noch einmal das Gespräch mit uns suchen könnten, damit wir eine Chacne haben, mit Ihnen über Ihre Beweggründe und Zweifel zu sprechen.