Wie heirate ich in der Evangelischen Kirchengemeinde Bensberg?

Die kirchlichen Trauungen werden meistens samstags gefeiert. Als Brautpaar können Sie aber auch einen anderen Wochentag wählen. Allerdings gibt es einige Ausnahmen, beispielsweise in der Karwoche vor Ostern. Melden Sie sich daher bitte früh genug an bei Ihrem Pfarrer/ Ihrer Pfarrerin.

Das Traugespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen und es werden Ablauf und Gestaltung des Traugottesdienstes besprochen. Ihre Wünsche und Anregungen hierzu sind willkommen.

Muss das Brautpaar evangelisch sein?

Die Kirchenordnung der EKiR sagt im Artikel 89: „Die Trauung setzt voraus, dass beide Eheleute einer christlichen Kirche angehören und wenigstens die Ehefrau oder der Ehemann Mitglied der evangelischen Kirche ist. Gehört die Ehefrau oder der Ehemann keiner christlichen Kirche an, kann ausnahmsweise eine Trauung gefeiert werden, wenn die evangelische Ehefrau oder der evangelische Ehemann das wünscht, der oder die jeweils andere zustimmt und sich im Traugespräch bereit erklärt, das christliche Verständnis der Ehe zu achten.“

Wir kommen von auswärts…

In erster Linie sind wir für die Trauung der Menschen zuständig, die zu unserer Gemeinde gehören. Auch wenn Ihre Eltern bei uns Mitglied sind, steht einer kirchlichen Trauung bei uns nichts im Weg.

Wenn weder Braut oder Bräutigam noch deren Eltern zu unserer Gemeindegehören, können wir Ihnen nach Rücksprache Ihre „Wunschkirche“ zur Verfügung stellen. Bitte bringen Sie dann aber Ihren Heimatpfarrer bzw. -pfarrerin sowie Kirchenmusiker*in mit.

„Ökumenische“ Trauung

Wünschen Paare unterschiedlicher Konfession eine sog. „ökumenische“ Trauung in der evangelischen Kirche, dann wird der katholische Pfarrer um „Assistenz“ gebeten. Umgekehrt ist es auch möglich. Da mehrere Gemeinden beteiligt sind und die Anmeldung auf beiden Pfarrämtern erfolgen muss, dauern die Formalitäten etwas länger.

Dürfen auch homosexuelle Paare kirchlich getraut werden?

Ja, in unserer Kirchengemeinde werden auch gleichgeschlechtliche Paare getraut. Es gilt aber die gleiche Regel wie für alle anderen Paare: mindestens eine Person des Brautpaars oder der Eltern muss Mitglied unserer Kirchengemeinde sein.