Presbyteriumswahl 2024
Im Februar 2024 wählen die Gemeinden in der Evangelischen Kirchen im Rheinland ihre Presbyterien neu – somit auch wir, die Evangelische Kirchengemeinde Bensberg.

Unsere Evangelische Kirche im Rheinland ist von der Basis, der Gemeindeebene her aufgebaut. Vor Ort fallen die Entscheidungen, die jeweils notwendig sind. Deshalb ist es nötig und wichtig, dass Menschen sich einbringen und engagieren. Die Aufgaben eines Presbyteriums sind vielfältig. Jede und jeder bringt die Zeit ein, die ihr/ihm zur Verfügung steht. Es ist gut, wenn verschiedene Berufe, Begabungen und Talente versammelt sind, wenn unterschiedliche Lebensalter und -phasen sich ergänzen können.
Der zeitliche Ablauf des Wahlverfahrens richtet sich nach dem Terminplan, den die Kirchenleitung nach Vorgaben des Presbyteriumwahlgesetzte erstellt.
Ich steh zur Wahl – Haben wir Ihr Interesse geweckt?
„Ich steh zur Wahl“, d.h. dann auch, bereit zu sein – auf Zeit – Verantwortung zu übernehmen. Welche Aufgaben haben Presbyterinnen und Presbyter? Wie viel Zeit nimmt der Presbyterdienst in der Gemeinde in Anspruch? Und welche Verantwortung ist damit verbunden?
Wenn Sie diese oder andere Fragen haben oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich gerne an das Pfarrteam oder an ein Mitglied des Presbyteriums.
Bekanntgabe des Wahlergebnisses - Presbyteriumswahl 2024
- Knorn, Harald
- Meider, Judith
- Yanar, Angela
- Doutrelepont, Barbara
- Giesecke, Christoph
- Sörgel, Dr. David
- Stephan, Ewald
- Brüßler,Gerd
- Heidkamp, Claudia
- Scholte-Reh, Friedrich
- Bragard, Wolfgang
- Kärcher, Michael
- Marcus, Miriam Anne
- Schönemann, Martin
- Geißler, Silke
- Gramstat, Britta
Rechtsmittelbelehrung (zu § 25 PWG)
Gegen das Wahlergebnis kann von jedem in das Wahlverzeichnis eingetragenen Mitglied der Kirchengemeinde innerhalb von drei Werktagen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses beim Kreissynodalvorstand des Kirchenkreises Köln-Rechtsrheinisch, Wuppertaler Str. 21 a in 51067 Köln schriftlich unter Angabe der Gründe Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde kann nur mit der Begründung erhoben werden, dass gesetzliche Vorschriften verletzt seien und dadurch das Wahlergebnis beeinflusst worden sei.
Funktion und Aufgabe des Presbyteriums
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Terminplan
Vorschläge können bis zum 16.06.23 gemacht werden. In der Gemeindeversammlung am Sonntag, dem 24.09.23 um 12:30 Uhr im Gemeindezentrum Herkenrath werden sich die Kandidierenden vorstellen und es wird sich abzeichnen, ob bei ausreichender Zahl, eine Wahl stattfinden kann. Die Gemeindeversammlung findet im Anschluss an den Erntedank-Gottesdienst mit Kirchenkaffee statt, zu dem wir Sie ebenfalls herzlich einladen.
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Infomaterialien