Wir sind für jede Spende – ob groß oder klein – dankbar und werden diese Gelder nur für den jeweils angegebenen Zweck verwenden.
Generell stellen wir Spendenbescheinigungen bei Überweisungen ab einer Höhe von 300 Euro aus. Für Spenden bis zu 300 Euro (bis Ende 2019: 200 Euro) ist es möglich, dass diese ohne den Erhalt einer Zuwendungsbestätigung bei der Steuererklärung berücksichtigt werden können. Dafür werden ein Kontoauszug oder ein Bareinzahlungsbeleg benötigt, aus dem der Spender, der gespendete Betrag, das Datum der Spende und der Empfänger zu erkennen sind.
Auf Nachfrage erstellen wir natürlich weiterhin gerne Spendenbescheinigungen – bei Angabe der Postanschrift im Verwendungszweck der Überweisung.
Wir bedanken uns schon jetzt bei allen Spenderinnen und Spendern.
